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   LAG Baden-Württemberg, 20.07.1982 - 1 Ta 134/82   

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https://dejure.org/1982,1433
LAG Baden-Württemberg, 20.07.1982 - 1 Ta 134/82 (https://dejure.org/1982,1433)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.1982 - 1 Ta 134/82 (https://dejure.org/1982,1433)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 1982 - 1 Ta 134/82 (https://dejure.org/1982,1433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1, Satz 2
    Streitwert: Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1983, 579
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Sie stützen sich im Wesentlichen auf die Anmerkung von Strieder (BB 1983, 579) zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1980 (a.a.O.) und auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. März 1988 - 3 TaBV 100/87 (DB 1988, 2057).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85

    Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der

    In seiner auf die Ausführungen von Strieder (BB 1983, 579) gestützten, vorn Wortlaut des § 9 Abs. 4 BPersVG ausgehenden rechtssystematischen Betrachtung der beiden Wege, welche die Vorschrift dem Arbeitgeber eröffnet, um sich der Pflicht zu entledigen, einen Beschäftigten weiterzubeschäftigen, der dem in Abs. 1 der Vorschrift bezeichneten Personenkreis angehört, ist dem Beschwerdegericht insoweit zu folgen, als der Antrag auf Feststellung, daß ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird (§ 9 Abs. 4 Nr. 1 BPersVG), das Zustandekommen einer Weiterbeschäftigung verhindern soll, während der Antrag, das bereits begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen (a.a.O. Nr. 2), auf ein rechtsgestaltendes Eingreifen des Verwaltungsgerichts in das bestehende Arbeitsverhältnis abzielt.
  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80

    Anwendung von Vorschriften

    BB 1983, 579) tendenzbedingte Gründe einer Weiterbeschäftigung.
  • LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung -

    Diese Auffassung, daß einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muß, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, NZA 1987, 26 = DB 1986, 1628 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 669; LAG Köln, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Hamburg, 08.07.2004 - 3 Ta 4/02

    Streitwerterhöhung bei objektiver Klagehäufung von Kündigungsschutzklage und

    Das LAG Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 20. Juli 1082 - 1 Ta 134/82 - und vom 27. September 1982 - 1 Ta 166/82 - (AP Nr. 5 und 6 zu § 12 ArbGG 1979) angenommen, dass der Wert für eine Klage auf Zahlung der von der Wirksamkeit einer Kündigung abhängigen zukünftigen Vergütungsansprüche aus § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zu entnehmen und damit das Arbeitsentgelt für ein Vierteljahr in Ansatz zu bringen ist.
  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung;

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  • LAG Brandenburg, 18.03.1998 - 5 TaBV 21/97

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auf die hiergegen teilweise in der Literatur vorgebrachte Kritik (Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O. § 78a Rdnr. 36; Strieder, BB 1983, 579 ) braucht hier nicht weiter eingegangen zu werden, weil selbst bei Berücksichtigung nachträglich frei gewordener Arbeitsplätze der Auflösungsantrag der Arbeitgeberin begründet wäre.
  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

    Diese Auffassung, dass einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muss, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, Urteil vom 04.12.1980 - 10 Sa 916/80 -, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, Urteil vom 14.05.1986 - 2 Sa 320/86 -, DB 1986, 1628 = NZA 1987, 26 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.11.1982 - 6 Sa 549/82 -, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85 -, NZA 1987, 669; LAG Köln, Urteil vom 07.10.1987 - 2 Sa 613/87 -, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Hessen, 02.09.1999 - 15 Ta 465/99

    Streitwert: Wiederkehrende, vom Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits abhängige,

    Dies rechtfertigt es in der Summe, § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG einschränkend zu interpretieren (Anlaß für eine Einschränkung in derartigen Konstellationen sieht auch Wenzel in GK- ArbGG § 12 Rdn. 159, wenngleich dort ein anderer Ansatz als hier gewählt ist; vgl. zu Einschränkungen in Parallelsituationen auch LAG Baden-Württemberg Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 Ta 134/82 - BB 1983, 579 und Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 3. Aufl., § 12 Rdn. 120).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 26.85

    Rechtsbeschwerde in Sachen Unzumutbarkeint einer Weiterbeschäftigung eines

    In seiner auf die Ausführungen von Strieder (BB 1983, 579) gestützten, vom Wortlaut des § 9 Abs. 4 BPersVG ausgehenden rechtssystematischen Betrachtung der beiden Wege, welche die Vorschrift dem Arbeitgeber eröffnet, um sich der Pflicht zu entledigen, einen Beschäftigten weiterzubeschäftigen, der dem in Abs. 1 der Vorschrift bezeichneten Personenkreis angehört, ist dem Beschwerdegericht insoweit zu folgen, als der Antrag auf Feststellung, daß ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird (§ 9 Abs. 4 Nr. 1 BPersVG), das Zustandekommen einer Weiterbeschäftigung verhindern soll, während der Antrag, das bereits begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen (a.a.O. Nr. 2), auf ein rechtsgestaltendes Eingreifen des Verwaltungsgerichts in das bestehende Arbeitsverhältnis abzielt.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.1991 - 8 Ta 9/91

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

  • LAG Baden-Württemberg, 06.11.1985 - 1 Ta 197/85

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

  • LAG Nürnberg, 18.04.1985 - 7 Ta 20/84

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchststreitwert - mehrere

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